Förderung von Kompressoren über BAFA
BAFA Förderung: Bundesregierung bezuschusst Investitionen in effiziente Druckluft
Mit bis zu 20-25% werden Ersatz- oder die Neuanschaffung von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren) und Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Folgende Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt werden:
Hocheffiziente Kompressoren
Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 3 und 15 bar Überdruck liegen.
Öleingespritzte Kompressoren müssen in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemessen nach ISO 1217 Annex C und den dort genannten Toleranzen einen mittleren spezifischen Leistungswert gemäß Tabelle 2* aufweisen.
Ölfreie Kompressoren müssen in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemessen nach ISO 1217 Annex C und den dort genannten Toleranzen eien mittleren spezifischen Leistungswert gemäß Tabelle 3* aufweisen. Kältetrockner sind bei der Bestimmung der spezifischen Leistung nicht zu berücksichtigen.
Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt ermittelt.
*Die Tabellen 2 und 3 finden Sie hier im Infoblatt „Modul 1 Querschnittstechnologien“ unter „Publikationen“ (Seite 6 & 7).
Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.
Ultraschallmessgerät
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 1.4. Je Antragsteller wird maximal ein Leckagemessgerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.
Wärmerückgewinnung
Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.
Folgende Nachweise müssen erbracht werden, damit Fördermittel beantragt werden können:
Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung eines Sachverständigen oder Herstellers auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.